ComZuRüb

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ComZuRüb
Inhaber: Markus Rüb

1. Geltung der Bedingungen
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.2. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Bestellung schriftlich oder fernschriftlich bestätigen. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
2.2. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.
2.3. Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen usw. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge & Angebote können um 15% über- bzw. unterschritten werden.
2.4. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind.
2.5. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Orientierungstermin bzw. -preis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

3. Preise
3.1. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Alle Preise verstehen sich inklusive der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
3.2. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten.
3.3. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Nicht vorhersehbare Änderung von Zöllen, Einfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung usw. berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.
3.4 Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.

4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
4.2. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und -leistung als selbständige Leistung.
4.3. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks, höhere Gewalt, Krieg und kriegsähnliche Zustände etc., gleichgültig ob diese Ereignisse im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In solchen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz geltend machen.
4.4. Im Fall von uns nicht zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von acht Wochen hinauszuschieben.
4.5. Dauert die Liefer- und Leistungsverzögerung mehr als acht Wochen, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4.6. Bei von uns zu vertretendem Lieferverzug haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Versendung und Gefahrenübergang
5.1. Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist. Auf schriftlichen Wunsch des Käufers hin können wir die Ware jedoch versichern lassen. Die Kosten für die Versicherung trägt der Käufer.
5.2. Bei Sendungen an uns trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei uns, sowie die gesamten Transportkosten.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, Barnachnahme, Paypal oder per Lastschrift zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.2. Sämtliche Zahlungen können grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet werden, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten zur Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet.
6.3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
6.4. Teillieferungen und -leistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
6.5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, er seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, sind wir ohne vorherige Ankündigung zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen von uns gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Halten wir am Vertrag fest, sind wir berechtigt, Vorauszahlung und Bankbürgschaft zu verlangen.
6.6. Im Verzug befindliche Käufer können nach unserem Ermessen von der weiteren Belieferung auch dann ausgeschlossen werden, wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossen wurden.
6.7. Vom Zeitpunkt des Verzugs an sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von unseren Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt sämtliche Mahngebühren, Beitreibungskosten, sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
6.8. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen und noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds, unser Eigentum.
7.2. Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum befindlichen Waren erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für uns entstehen können.
7.3. Bei Einbau in fremde Waren werden wir Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes durch der durch uns gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
7.4. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für uns.
7.5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
7.6. Sämtliche aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Verkäufer schon jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur dann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.7. Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
7.8. Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – sind wir berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume, auch durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an uns zu nehmen. Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe.
7.9. Der Käufer verpflichtet sich für den Fall, dass ein Scheck nicht eingelöst wird, auf unsere Anforderung hin die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden.

8. Gewährleistung
8.1 Hardware und Software mit zugehörigen Dateien werden “wie gesehen” ohne jegliche Garantien bezüglich Funktionalität oder Beeinträchtigung von anderen Programmen als Einzelplatzversion für einen Anwender geliefert. Wegen der unterschiedlichen Hard- und Software-Umgebungsbedingungen können keine Garantien betreffend der Funktionalität gegeben werden. Bevor Hardware oder Programme im professionellen Umfeld eingesetzt werden, ist eine gründliche Prüfung mit nichtkritischen Daten durchzuführen. Alle Risiken, die sich aus dem Einsatz dieser Hardware / Programme ergeben, trägt der Anwender.
8.2. Eine Gewährleistung auf von uns durchgeführte Reparaturen von gebrauchten Geräten oder Software ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Reparatur seiner Geräte selbst  eine Datensicherung anzufertigen. Sollte ihm dies nicht möglich sein, können wir gegen entsprechende Entlohnung eine Datensicherung durchführen, jedoch ohne Garantie, dass gesicherte Daten sich nach der Reparatur wieder herstellen lassen. Alle Risiken der Reparatur, insbesondere Datenverlust trägt der Anwender selbst.
8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate ab Rechnungsdatum, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Im Fall von Mängeln des Liefergegenstands, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer berechtigt, Minderung oder Wandlung des Vertrags zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und dem Käufer eine weitere Nachbesserung nicht zuzumuten ist.
8.4. Etwaige Mängel an Gegenständen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche durch den Käufer anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir frei von der Gewährleistungspflicht.
8.5. Der Käufer ist verpflichtet, im Fall einer Mängelrüge die defekte Ware mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Seriennummer sowie einer Kopie der Originalrechnung an uns oder an das von uns benannte Servicezentrum zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Minderung oder Wandlung verlangen. Stimmen wir der Wandlung zu oder übergeben wir dem Käufer ein Austauschgerät, sind wir berechtigt, das bei Annahme des defekten Geräts fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Bei Nichtbefolgung von Betriebs- und Wartungsempfehlungen von uns, Änderungen der Ware, ausgewechselten Teilen oder Verbrauchsmaterialien, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch des Käufers.
8.6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
8.7. Verkauft der Käufer die von uns gelieferte Ware an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf uns zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.
8.8. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Waren. Sollten im Rahmen unserer Vorbemühungen die auf den zu reparierenden Geräten gespeicherten Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
8.9. Programme sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
8.10. Ist der Käufer Kaufmann, berühren die Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

9. Urheberrechte
9.1 Alle Rechte der Programme liegen bei den Urhebern der Software. Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb und der Installation des Programms, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Rechte der Urheber zu schützen.

10. Sonstige Vereinbarungen
10.1. Programme von ComZuRüb sind Einzelplatzversionen (Ausnahme sind Multi-User-Lizenzen) und nur für die Installation auf einem PC vorgesehen. Mit dem Erwerb des Programms erhält der Benutzer das Recht, das Programm als Einzelplatzversion auf einem PC zu verwenden. Kopien des Programms zu Sicherungszwecken sind gestattet, die Weitergabe an Dritte sowie die Installation auf mehreren Rechnern, das Kopieren und Überlassen zur Nutzung an Dritte sowie öffentliche Vorführung sind nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis des Herstellers vorliegt. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus resultierenden Schaden, inkl. möglicher Folgeschäden.
10.2. Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden und Verschulden bei Vertragsabschluß haften wir nur, wenn uns, bzw. unseren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Durchführung von regelmäßigen und vollständigen Datensicherungen in mehrfacher Ausfertigung obliegt dem Auftraggeber.
10.3. Für diese Geschäftsbedingungen sowie alle anderen Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte und das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.
10.4. Wir behalten uns vor, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und verarbeitet werden.


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